§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Bedingungen der STRIKE DESIGN GmbH (folgend SD) gelten für alle zwischen SD und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die von SD angebotenen Leistungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SD ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SD auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen von SD gelten auch dann, wenn die Bestellung des Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen ausgeführt wird.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den Erst- als auch für alle weiteren Folgeaufträge.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von SD sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen SD und dem Kunden getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Mündliche und telefonische Erklärungen sind rechtlich unverbindlich, sofern sie nicht durch schriftliche Erklärungen bestätigt wurden. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Erklärung.
(3) Angaben von SD zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. technische Daten) sowie unsere Darstellung desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich,
soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
(4) SD behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Konzepte, Ideen, Audio und Videodaten, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung von SD weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von SD diese Gegenstände vollständig an SD zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 3 Preise, Berechnungsbasis
(1) Soweit keine individuellen Preisvereinbarungen getroffen wurden, sind bei der Auftragserteilung die Preise der jeweils gültigen Preislisten von SD maßgeblich, die in den Geschäftsräumen eingesehen werden können. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.
(2) Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis ist der von SD mittels entsprechender Stundennachweise festgestellte Zeitumfang maßgebend. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 0,5 Stunden, wobei dem Kunden jede angefangene halbe Stunde voll berechnet wird.
(3) Die Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung und Zoll etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen von SD sind unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,wenn SD über den Betrag verfügen kann.
(2) Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Ferner hat SD in diesem Fall das Recht, sowohl die gelieferten als auch die bearbeiteten Materialien bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. SD behält sich für den Fall des Zahlungsverzugesauch vor, hinsichtlich aller weiteren Aufträge nach vorheriger Fristsetzung zurückzutreten.
(3) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden – insbesondere durch Zahlungsunfähigkeit – gefährdet, so kann SD Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Noch nicht ausgelieferte Ware kann zurückgehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden.
§ 5 Auftragsänderungen
(1) Zusatzwünsche, ergänzende Leistungsvorgaben oder sonstige wesentliche Änderungen des Auftrages führen zu einer angemessenen Anpassung der Vergütung. Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste von SD.
(2) Ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung steht SD auch zu, sofern das vom Kunden zur Bearbeitung gestellte Material für SD zu nicht vorhersehbaren technischen Problemen führt.
(3) SD ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der für die Auftragsänderung anfallenden Mehrkosten bzw. Vergütungsanteile zu verlangen.
§ 6 Bearbeitungsdauer, Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von SD angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen – insbesondere Mitwirkungspflichten (z.B. fristgerechte und vollständige Lieferung des Ausgangsmaterials in einem technisch einwandfreien Zustand) – ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
(2) Sofern sich die Auftragsbedingungen oder die den Terminen zugrunde liegenden Annahmen ändern, ist die Leistungszeit entsprechend anzupassen.
(3) Aufgrund von Auftragsänderungen eingetretene Verzögerungen sind von SD nicht zu vertreten und begründen keinen Verzug.
Selbiges gilt für Verzögerungen aufgrund qualitativer oder rechtlicher Mängel des zu bearbeitenden Kundenmaterials.
(4) Falls SD schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei SD zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) SD haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von SD zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(6) SD haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von SD zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. SD ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von SD zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die
Haftung von SD auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Beruht der von SD zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet SD nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
§ 7 Versandbedingungen
(1) Die Gesamtheit der Versendungen und Rücksendungen von und zu SD oder zu eingeschalteten Subunternehmern erfolgen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Transport bzw. Versand mit Fahrzeugen von SD durchgeführt wird.
(2) Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten, Kosten der Verschiffung bzw. Fracht sowie die damit verbundenen Versicherungs-, Zoll- und Bearbeitungskosten trägt der Auftraggeber.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden, derzeitigen und künftigen Forderungen von SD gegenüber dem Kunden aus dem zwischen den Vertragspartner bestehendem Auftragsverhältnis.
(2) Die von SD hergestellten Produkte, insbesondere Filme, Videokassetten und Datenträger jeglicher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von SD. Die von SD hergestellten Produkte sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretenden, vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte werden nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für SD.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von SD als Hersteller erfolgt und der Kunde unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Ware im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Kunden eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt
sein zukünftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an
SD. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde, soweit die Hauptsache ihm gehört, SD anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Kunden an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an SD ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. SD ermächtigt den Kunden widerruflich, die an SD abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. SD darf diese Einziehungsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von SD hinweisen und SD hierüber informieren, um die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, SD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber SD.
(8) SD wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
(9) Tritt SD bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist SD berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 9 Garantie und Gewährleistungspflichten des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde übernimmt die Garantie dafür, Inhaber der auftragsgegenständlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte zu sein, und versichert, dass die zu bearbeitenden Materialien und Werke frei von Rechten Dritter sind, welche der Bearbeitung und Auftragserfüllung entgegenstehen können. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Anweisungen ist SD berechtigt, den Kunden als kopierberechtigt und als zur Vergabe von Lizenzen legitimiert anzusehen.
(2) Der Kunde versichert darüber hinaus, dass durch die Durchführung des Auftrages und die auftragsgemäß hergestellten Werke oder Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, GEMA-Rechte, Datenschutz- oder sonstige Schutzgesetze sowie Persönlichkeitsrechte, verstoßen wird und behördliche Maßnahmen der Auftragserteilung nicht entgegenstehen.
(3) Soweit im Rahmen des erteilten Auftrages Urheber- und/ oder Bearbeitungsrechte Dritter betroffen sind, sichert der Kunde SD zu, dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung sich innerhalb der durch den Dritten erteilten Nutzungs-/Bearbeitungsrechte hält.
(4) Der Kunde stellt SD von allen Ansprüchen Dritter, welche diese in Ansehung der vertragsgemäßen Auftragsausführung, insbesondere hinsichtlich auftragsgemäßer Nutzungen bzw. Bearbeitungen sowie der bearbeiteten und/oder hergestellten Materialien und/oder der entstandenen Rechte gegenüber SD geltend machen, sowohl während der Laufzeit des Vertrages als auch in der Folgezeit frei.
§ 10 Urheber-, Nutzungs- u. sonstige Rechte
(1) Der Kunde überträgt an SD sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Bearbeitungs-, Archivierungs- und sonstigen Nutzungsrechte, die SD hiermit annimmt.
(2) Soweit bei der Auftragserfüllung durch SD (Mit-) Urheberrechte oder Bearbeitungsrechte entstehen, gehen die entsprechenden Nutzungsrechte im Rahmen des Vertragszweckes erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zahlungseingang bei SD. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Übertragung der vorgenannten Rechte vorbehalten.
§ 11 Besondere Pflichten des Kunden
(1) Den Kunden trifft insbesondere die Verpflichtung, ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials, d.h. in zur Rücksicherung geeigneter Form (beispielsweise durch Sicherheits-/Zweitmaterial oder Muster), von analogen oder digitalen Datenträgern und/oder Filmen vor Übergabe des im Rahmen des Auftrages zu bearbeitenden Materials auf eigene Kosten Sicherungskopien zu erstellen und bis zur Beendigung des Auftrages vorrätig zu halten; den vollständigen Versicherungsschutz hinsichtlich der SD übergebenen Gegenstände zu gewährleisten sowie etwaige dritte Rechtsinhaber von den AGB von SD in Kenntnis zu setzen und für deren schriftliches Einverständnis mit diesen zu sorgen.
(2) Sind dem Kunden von SD Geräte, Kameras, Zubehör etc. mietweise zur Verfügung gestellt worden, so haftet der Kunde von der Abholung oder Versendung bis zur Rückgabe der Geräte unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens sowohl für Beschädigungen als auch für den Verlust der überlassenen Gegenstände. Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechend ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er verpflichtet sich ferner, die Anweisungen betreffend der Bedienung und Behandlung der Gegenstände zu befolgen.
§ 12 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die auftragsgegenständlichen Leistungen und Werke abzunehmen. SD steht der Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der geschuldeten Leistung zu.
(2) Eine Abnahme/Teilabnahme hat spätestens innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung durch SD oder bereits ab Vorführung, soweit diese der Lieferung vorausgeht, zu erfolgen. Die Vereinbarung abweichender Abnahmefristen wird vorbehalten.
(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nicht binnen zehn Werktagen nach der schriftlichen Aufforderung von SD zur Durchführung der Abnahme/Teilabnahme dieser begründet widersprochen wird.
§ 13 Gewährleistung, Verjährung
(1) Qualitätsanforderungen, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeit, Kontrast, Schärfe oder Töne, begründen keinen Gewährleistungsanspruch, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
(2) Die Prüfung und Begutachtung der SD übergebenen Bild- und Tonträger ist nicht Teil der Leistungsverpflichtungen. Auskünfte über die Beschaffenheit dieser Materialien sind erst nach kostenpflichtiger eingehender Prüfung (z.B. der Bild- und Tonsignale bzw. nach Vorliegen von Musterkopien) verbindlich.
(3) Rügen aufgrund von offensichtlichen Mängeln hat der Kunde spätestens innerhalb einer Anzeigefrist von sieben Werktagen nach Erhalt der Filme/Bänder oder Datenträger jeder Art schriftlich zu erheben.
(4) Das gleiche gilt bei versteckten Mängeln mit der Maßgabe, dass die Anzeigefrist von sieben Werktagen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erst ab Feststellung des Mangels zu laufen beginnt.
(5) Die Gewährleistungsrechte des Kunden erlöschen, wenn dieser ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SD Mängelbeseitigungsarbeiten an dem gelieferten Material entweder selbst vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen ließ.
(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich zunächst auf das Recht der Nacherfüllung, so dass er von SD Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen kann. Hierfür ist SD eine angemessene Frist einzuräumen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt).
(7) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder SD die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgend in § 14 („Haftung von SD“) geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(8) Das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, verjährt nach Ablauf von 12 Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme an.
§ 14 Haftung von SD
(1) SD ist nicht zur Prüfung und Begutachtung der SD übergebenen Filme bzw. digitalen oder analogen Datenträger oder anderen Materialien verpflichtet. Der Kunde steht für die Vollständigkeit und qualitative Eignung der zur Bearbeitung und/ oder Aufbewahrung überlassenen Materialien ein.
(2) Die SD zur Bearbeitung und / oder Aufbewahrung übergebenen Filme, Datenträger oder anderen Materialien werden auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert. Soweit schriftlich nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist, werden bei Videonachbearbeitungen sämtliche Mediafiles am Abend des letzten Buchungstages gelöscht. Bei Unterbrechung der Produktionsphase (z.B. bis zum Termin der Filmabnahme) ist die Bewahrung des digitalisierten Materials nur zum Sondertarif möglich, wenn der belegte Speicherplatz nicht von SD anderweitig benötigt wird. Die zusätzlichen Kosten werden dem Kunden separat berechnet. Eine Versicherungspflicht seitens SD besteht nicht.
(3) Die Ersatzpflicht von SD für schuldhaft verursachte Verluste, Beschädigungen und Löschungen bei an ihm zur Bearbeitung und/ oder Aufbewahrung übergebenen Materialien beschränkt sich zunächst auf die Wiederherstellung oder Ersetzung des Ursprungsmaterials, soweit dies aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigen Ausgangsmaterialien des Kunden technisch möglich ist. Ist eine Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, so haftet SD ausschließlich in Höhe des Materialwerts des Trägermaterials gleicher Art und Länge.
(4) SD haftet unbeschadet der Regelung in § 6 („Bearbeitungsdauer,
Leistungszeit“) dieser AGB und der vorstehenden bzw. nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SD, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von SD, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit SD bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Garantie abgegeben hat, haftet SD auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten (Mangelfolgeschäden), haftet SD allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Garantie erfasst ist.
(5) SD haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). SD haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet SD im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SD betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von SD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
§ 16 Referenznutzung
Der Kunde räumt SD und den Subauftragnehmern von SD das nicht übertragbare Recht ein, die auftragsgegenständlichen Leistungen und Werke von SD in Kopie zu archivieren und zu eigenen Präsentations- und Referenzzwecken zu nutzen.
§ 17 Nennungen
Der Kunde ist verpflichtet – soweit schriftlich keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde –, SD in branchenüblicher Weise, mindestens jedoch im Abspann, mit der Bezeichnung „STRIKE DESIGN GmbH“ zu benennen.
§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit SD ist gegenüber Kaufleuten der Sitz von SD.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit SD ist gegenüber Kaufleuten Dresden. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen.
§ 19 Salvatorische Klausel
(1) Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen SD und dem Kunden als unwirksam erweisen, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(2) Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen oder künstlerischen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.
Stand: 12.03.2021